Gleitzone

Bild: Haufe Online Redaktion
Zum 1.7.2019 wurde die Gleitzone vom Übergangsbereich abgelöst.
Als Gleitzone bezeichnet man den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zum 1.7.2019 wurde die Gleitzone vom Übergangsbereich abgelöst. Gleichzeitig wurde die obere Entgeltgrenze für diese sog. Midijobs von 850 EUR auf 1.300 EUR angehoben.
Alle weiteren Informationen zum neuen Übergangsbereich bei Midijobs finden Sie auf der Themenseite Midijobs (Übergangsbereich).