Der VermieterBrief April 2019 mit dem Thema: Räumungsprozess gewonnen, nur der Mieter will partout nicht raus?:mehr
Auch bei fristloser Kündigung muss dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist gesetzt werden. Grund: Selbst wenn ein Vertragsverhältnis fundamental scheitert, gilt noch eine Pflicht zur Rücksichtnahme zwischen den Parteien. Ganz besonders, wenn es um so Existenzielles wie das sprichwörtliche „Dach über dem Kopf“ geht. Was ist bei der Räumungsfristsetzung zu beachten?mehr
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Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs und setzt diesen dann tatsächlich nicht um, muss er besonders genau begründen, warum der zunächst bestehende Bedarf nachträglich entfallen sein soll. Tut er dies nicht, ist davon auszugehen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Dann kann der Mieter Schadensersatz verlangen.mehr
Eigenbedarf kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter Verkaufsabsichten hegt und der Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der Erwartung zur Miete überlässt, diese im Fall eines Verkaufs ohne Probleme zum Auszug bewegen zu können.mehr
Behauptet eine Mieterin gegenüber anderen Mietern wahrheitswidrig, der Vermieter habe sie sexuell belästigt und sei geldgierig, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.mehr
Hat der Vermieter Räumungsklage erhoben, ohne einer Bitte des Mieters um ein Gespräch über einen Räumungstermin nachgekommen zu sein, kann es der Billigkeit entsprechen, dem Vermieter die Prozesskosten aufzuerlegen.mehr
Die Frist für einen Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses wird durch eine vor Fristablauf eingereichte und „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO zugestellte Räumungsklage gewahrt.mehr
Wehrt sich der Mieter gegen eine Verletzung seines Hausrechts durch die Vermieterin dadurch, dass er die Vermieterin vor die Tür trägt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Kündigung des Mietverhältnisses.mehr
Bezeichnet ein Mieter den Vermieter als "Schwein", kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.mehr