Berlin hatte Anfang 2017 als letztes Bundesland die Pflicht von Rauchwarnmeldern in Wohnungen eingeführt. Jetzt läuft die Frist zum Nachrüsten ab: Spätestens Ende 2020 müssen Vermieter und Eigentümer Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden installiert haben. Die Deadline betrifft auch Brandenburg.mehr
Beschließen die Wohnungseigentümer, die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, müssen sie nicht solche Wohnungen ausnehmen, deren Eigentümer bereits selbst Rauchwarnmelder installiert haben.mehr
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Die digitale Transformation betrifft alle Unternehmensbereiche. Welche Anforderungen werden an junge Führungskräfte in der sog. VUCA-Welt gestellt und welche Qualifikationen sind heute wichtig? Von der Ausbildung der Nachwuchsführungskräfte über neue Personalkonzepte bis hin zu ganzen Change-Management-Prozessen in Wohnungsunternehmen wird in dieser Ausgabe der DW berichtet.mehr
Der VermieterBrief Juni 2018 mit dem Thema: Datenschutzgrundverordnungmehr
Obliegt die Wartung der Rauchwarnmelder laut Landesbauordnung dem Mieter, kann der Vermieter Wartungskosten nur dann als Betriebskosten umlegen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Dieser Auffassung ist das AG Dortmund.mehr
Im Nordrhein-Westfalen müssen in Bestandswohnungen bis Ende 2016 Rauchwarnmelder eingebaut werden. Dann endet die Übergangsfrist und die Rauchmelderpflicht greift.mehr
Im Saarland müssen Bestandswohnungen ab 1.1.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dann endet die Übergangsfrist und die Rauchmelderpflicht greift.mehr
Keine Rauchmelderpflicht ohne neue Rechtsfragen: Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern kann der Vermieter nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Miete statt Kauf soll nicht dazu führen können, Mietern zusätzliche Kosten aufzubürden.mehr
Die Miete von Rauchwarnmeldern ist nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung. Dieser Auffassung ist das LG Hagen.mehr
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden in Brandenburg Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Für Bestandsbauten gilt eine mehrjährige Übergangsfrist.mehr
Deutschland ist aufgrund seiner föderalen Struktur in manchen Bereichen ein rechtlicher Flickenteppich, so etwa bei den Vorschriften über Rauchwarnmelder. In jedem Bundesland gelten andere Regeln und Fristen, sodass der Überblick leicht verloren geht. In diesem Top-Thema sind die Vorschriften der einzelnen Bundesländer übersichtlich dargestellt.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich ein Mieter gegen den Einbau von Funk-Rauchwarnmeldern in seiner Wohnung wehren wollte, nicht zur Entscheidung angenommen.mehr
Das Bundesland Sachsen hat die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Anders als in den meisten anderen Bundesländern wird aber keine Nachrüstung von Bestandsbauten vorgeschrieben.mehr
In Nordrhein-Westfalen obliegt die Wartung von Rauchwarnmeldern dem jeweiligen Bewohner einer Wohnung. Die Wohnungseigentümer können die Wartungspflicht nicht per Beschluss auf den jeweiligen Sondereigentümer übertragen, weil das Landesrecht insoweit nicht disponibel ist.mehr
Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.mehr
Das Bundeskartellamt hat für Brandmeldeanlagen in Gewerbeimmobilien einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Die Konzessionspraxis der Gemeinden ist wettbewerbswidrig. Der Markt ist nun offen für Drittanbieter. Das verspricht merkliche Kostensenkungen im Bereich Feuerschutz.mehr
In Baden-Württemberg müssen Wohnungen bis Ende 2014 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Der VDIV Baden-Württemberg kritisiert den kurzen Übergangzeitraum und fordert eine Verlängerung der Frist bis Ende 2015.mehr
Wenn Feuerwehr, Polizei und Notarzt anrücken, kann das schon einmal am Haarspray liegen. Denn Rauchmelder unterscheiden nicht zwischen Wasserdampf, Sprühnebel oder Brandrauch. Wird ihnen die Luft zu dick, lösen sie Alarm aus.mehr
Rauchwarnmelder in Schlafräumen werden in Baden-Württemberg Pflicht. Dies hat der Landtag beschlossen. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten ist verglichen mit anderen Bundesländern recht kurz bemessen.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.mehr
Lagert ein vom Vermieter beauftragter Handwerker verbotenerweise und leicht zugänglich brennbare Gegenstände in der Tiefgarage und kommt es durch Brandstiftung an diesen Gegenständen zu einem Feuer, haftet der Vermieter auf Schadensersatz.mehr