Wenn ein Arbeitgeber seine Kosten durch Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten deckt, kann er höhere Höchstarbeitszeiten nach dem TVöD anordnen. Das BAG hat klargestellt, was unter dem Begriff der Zuwendung zu verstehen ist.mehr
Die Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte, Polizisten und andere Staatsbedienstete wächst in Hessen und wird immer drastischer. Auch Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Jobcenter-Mitarbeiter sind häufiger als früher Aggressionen ausgesetzt.mehr
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In Sachsen haften für Fehler eines Notarztes im Rettungseinsatz die Rettungszweckverbände, Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Rettungsdienstes. Thüringen hat die Haftung hingegen auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen.mehr
Die Mitglieder von verdi haben die Schlichtungsempfehlung in der Tarifrunde 2016 angenommen. Die Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz erhalten damit mehr Gehalt und mehr Urlaubstage. Außerdem wird die Wochenarbeitszeit reduziert.mehr
Nach dem DRK-Tarifvertrag 2016 erhalten die Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Schritten 4,75 Prozent mehr Gehalt. Außerdem sieht der Tarifvertrag mehr Urlaubstage und eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vor. mehr
Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich.mehr
Bei einem Betriebsübergang kommt es entscheidend darauf an, ob die wirtschaftliche Einheit des Betriebs gewahrt wird oder nicht. Beim Übergang eines Rettungsdienstes von der Johanniter-Unfall-Hilfe auf einen Landkreis lehnte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dies ab.mehr
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Gebühr für den Einsatz von Rettungstransportwagen der Berliner Feuerwehr in den Jahren 2005 bis 2009 in Höhe von (damals) 281,34 Euro ganz überwiegend rechtmäßig war.mehr
Die Rettungsfristen für Notärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich neu fixiert worden. Nachteile für Patienten sollen sich daraus nicht ergeben.mehr
Eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, kann gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein.mehr
Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes werden als Einheit behandelt und sind bei einem Verein, der Mitglied eines anerkannten Wohlfahrtsverbands ist, umsatzsteuerfrei.mehr
Airbags und stabile Karosserien machen Autos sicherer. Das Gute daran: die Zahl der Verkehrstoten hat sich in 20 Jahren halbiert. Das Gefährliche daran: die Rettungszeit verlängert sich. Mit einer Rettungskarte an Bord kann die Bergung aus einem Unfallauto schneller erfolgen.mehr
Brandopfer und Unfalltote prägen sich oft tief in die Seele der Rettungshelfer ein. Da ist es wichtig, darüber zu sprechen, damit die Bilder und emotionalen Eindrücke verarbeitet werden können. Ein Gespräch mit dem Seelsorger hilft, das Trauma zu verarbeiten.mehr
Mit der Skisaison steigt wieder die Zahl der Unfälle. Alleine die Bergwacht in Bayern wurde 2011 über 7.000mal tätig. Nicht jeder Einsatz wird von den Krankenkassen übernommen.mehr
Nicht selten haben Betroffene Zweifel, ob sie einen Rettungswagen alarmieren sollen, wenn es ihnen schlecht geht. Ist es am Ende doch ein (nahender) Herzinfarkt oder Schlaganfall, wäre es sicher sinnvoll (gewesen), was aber, wenn sich das Unwohlsein doch als schlichte Verdauungstörung erweist? Besteht das Risiko, auf den Kosten des Rettungseinsatzes sitzen zu bleiben?mehr