Der BGH bringt - endlich - mehr Klarheit in die Dieselrechtsfragen: 1. Käufer eines abgasmanipulierten Diesel, die ihn erst nach dem September 2015 gekauft haben, gehen leer aus. 2. Wer bereits sehr hohe Laufleistungen zurückgelegt hat, für den gibt es ebenfalls keinen Schadenersatz. Schließlich verweigert der BGH (3.) den Käufern einen Anspruch auf Deliktszinsen.mehr
Im Gefolge der sog. Abgasaffäre haben viele VW-Kunden Klage erhoben und der Zeitpunkt der Verjährung ist immer noch umstritten. Das LG Osnabrück hat nun entschieden, dass die Ansprüche zweier VW-Fahrzeugeigentümer verjährt sind, weil die Verjährungsfrist wegen unerlaubten Handlungen bei Klageeinreichung im Jahr 2020 abgelaufen sei.mehr
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Die Dieselrechtsprechung geht weiter, diesmal zum Gerichtsstand: Ein Autohersteller, der Fahrzeuge mit einer Software zur Manipulation von Abgaswerten im europäischen Ausland verkauft, kann nach einer Entscheidung des EuGH vor den Gerichten des jeweiligen Mitgliedstaates auf Schadensersatz verklagt werden.mehr
VW-Diesel-Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz, müssen sich aber gezogene Nutzungen anrechnen lassen. Die Abgasmanipulation in VW-Dieselfahrzeugen war eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung aus reinem Profitstreben des Autobauers. Das ist das Ergebnis des lange herausgezögerten BGH-Urteils zum Sündenfall von VW.mehr
Das OLG Düsseldorf reiht sich in die überwiegende Zahl der Gerichte ein, die vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden einen Rückabwicklungsanspruch einräumen. Eine mögliche Arglist von VW sei aber nicht dem Händler zuzurechnen. Auch das OLG Braunschweig scheint bei der Musterfeststellungsklage nun auf diese Linie einzuschwenken.mehr
Schadensersatzansprüche gegen VW wegen der Abgasmanipulation-Software in Dieselfahrzeugen sind nach einem Urteil des LG Osnabrück Ende 2018 noch nicht verjährt. Zumindest bis Ende 2019 könnten Klagen gegen VW danach noch problemlos erhoben werden. Bisher wurde als Verjährungstermin allgemein vom Ende 2018 ausgegangen.mehr
Die Diesel-Manipulation wird immer teurer für VW: Das OLG Köln folgte den Beispielen des OLG Karlsruhe und des BGH und veröffentlichte ebenfalls einen Hinweisbeschluss zum VW-Abgasskandal. In diesem sprach es dem betroffenen Diesel-Kunden einen weitreichenden Zinsanspruch, schon vor Klageerhebung, als Schadensposition zu.mehr
Das LG Krefeld hat VW wegen arglistiger Täuschung seiner Kunden zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen mit Schummelsoftware ausgestatteten VW Golf verurteilt. Es sprach dem Käufer, der das Fahrzeug bereits weiterverkauft hatte, Schadensersatz zu. Das niedersächsische OLG Braunschweig bewertet das Verhalten von VW allerdings ganz anders. Es bleibt bei einer Flickenteppich-Dieselrechtsprechung und dem Warten auf den BGH.mehr
Das OLG Braunschweig weist die Klage des Käufers eines mit sogenannter Schummelsoftware ausgestatteten Diesel-Pkw auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages zurück und bewertet das Verhalten von VW ausdrücklich nicht als arglistige Täuschung der Kunden. Die Klage wurde vom Rechtedienstleister MyRight und der US-Kanzlei Hausfeld eingereicht.mehr
Die hohe Zahl der Klagen von Autokäufern gegen die Automobilkonzerne stellt insbesondere einige Landgerichte inzwischen vor große Probleme. Spätestens in der zweiten Instanz beim OLG bevorzugen die Konzerne allerdings bei abgasmanipulierten Fahrzeugen eine Verfahrensbeendigung ohne Urteil.mehr
Ein Urteil des LG Stuttgart könnte eine Widerrufs- und Klagewelle auslösen. Käufer von drittfinanzierten Dieselfahrzeugen finden damit jetzt eher einen Weg, ihre Fahrzeug zu guten Konditionen wieder loszuwerden. Voraussetzung ist es, einen Mangel in der Widerrufsbelehrung aufzudecken - was bei der komplexen Materie nicht abwegig ist.mehr
Die Aufhebung der GrESt-Festsetzung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs ist ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse verwertet hat.mehr
Das LG Augsburg hat einem vom VW-Dieselskandal betroffenen Käufer den vollen Schadensersatz zugesprochen. Durch Einbau der Manipulationssoftware wurden die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Bundesweit bisher einmalig erhielt VW keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer des Dieselfahrzeugs. Endlich ein klares Wort, das doch schon lange auf der Hand lag.mehr
Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis.mehr
Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar, über den der Verkäufer den Käufer aufklären muss.mehr
Wer online ein gebrauchtes Kraftfahrzeug als „scheckheftgepflegt“ zum Kauf anbietet, sichert damit ein wesentliches wertbildendes Merkmal zu. Ist die Zusicherung unwahr, berechtigt dies den Käufer zur Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung. Außerdem wurde entschieden: Eine Barzahlung kann auch durch Abhebung der fraglichen Summe am Verkaufstag glaubhaft sein.mehr
Die Entscheidung für ein Rücktrittsrecht des Diesel-Käufers ist im Ergebnis keine wirkliche Überraschung, die Bedeutung des Urteils des LG Kiel liegt in der Begründung: Aus den Verkauf manipulierter Dieselfahrzeuge erwächst ein Schadenersatzanspruch der Käufer wegen arglistiger Täuschung. Das Gericht bejaht daneben Haftung auch aus Organisationsverschulden.mehr
Nun hat auch ein OLG sich mit dem Thema beschäftigt, ob Käufer eines abgasmanipulierten Diesels auch nach einem Software-Update noch vom Kauf zurücktreten können. Hat das Update, das Abgaswerte reduziert, zugleich unerwünschte Nebeneffekte, wie den schnelleren Verschleiß von Fahrzeugteilen, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu, entschied das OLG Köln.mehr
Das LG Hamburg hat in einer spektakulären Entscheidung einen VW-Händler verpflichtet, ein inzwischen drei Jahre altes Dieselfahrzeug, das mit einer Abgas-Manipulations-Software ausgestattet und dann nachgerüstet wurde, zurückzunehmen und dem Kunden ein einwandfreies Neufahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das Urteil ist eines der bisher härtesten für VW.mehr
Bei einem Verbrauchervertrag reicht es nicht, dass die Widerrufsbelehrung wirksam ist. Es muss auch ausreichend auf alle Kündigungsmöglichkeiten und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hingewiesen werden. Mängel hierbei ermöglichen weit über die 14-tägige Frist hinaus eine Rückabwicklung durch Vertragswiderruf.mehr
Der Käuferschutz über PayPal ermöglicht es dem Käufer relativ einfach und ohne den längeren Weg über die ordentlichen Gerichte den gezahlten Kaufpreis erstattet zu bekommen, wenn er die Ware nicht erhalten hat oder diese von der Artikelbeschreibung abweicht. Nun hat der BGH entschieden, dass die Verkäufer trotzdem den Anspruch auf Kaufpreiszahlung in einem gerichtlichen Verfahren prüfen lassen können.mehr
Im Rahmen des Abgas-Skandals wegen Software-Manipulation wurde ein weiteres Mal zugunsten eines Autokäufers entschieden. Das Landgericht Heilbronn kritisierte dabei deutlich die Entscheidung des Kraftfahrtbundesamt zugunsten der Automobilkonzerne und wies eine Nachbesserung durch ein Software-Update als unzureichend zurück.mehr
Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer haben wegen grundsätzlich bestehender Erfolgsaussichten einer Klage Anspruch auf Übernahme der Kosten durch ihre Rechtsschutzversicherung. So lautete ein für Versicherer und Autokäufer und -hersteller weitreichender Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf.mehr
Bei finanzierten Autokaufverträgen könnte der mittlerweile aus Immobiliendarlehensverträgen bekannte "Widerrufsjoker" ein Ausweg sein, um das abgasmanipulierte Fahrzeug wieder loszuwerden. Rechtsanwälte wittern ein Geschäftsmodell, doch der Weg birgt Risiken und bedarf einer sorgfältigen juristischen Prüfung sowie einer Abwägung der zurzeit schwer abschätzbaren Erfolgschancen.mehr
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Rückabwicklung eines nicht komplett erfüllten Vertrages geändert: Sie gilt als rückwirkendes Ereignis.mehr
Bei Übertragung eines fremdfinanzierten Anteils auf einen von dem finanzierenden Kreditinstitut benannten Erwerber und teilweisem Verzicht auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.mehr
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher geändert. In Zukunft gilt für einen nach Gefahrübergang auftretenden vertragswidrigen Zustand einer Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate die Vermutung, dass die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war.mehr
Enthält ein Kfz eine Software zur Beeinflussung seines Abgasverhaltens, ist das nicht nur ein unerheblicher Mangel. Vielmehr berechtigt eine solche illegale Software den Käufer zum Rücktritt und zur Rückabwicklung des Vertrages, wenn der Händler sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist verändert und so den Mangel beseitigt. Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Bereich noch uneinheitlich.mehr
Wann kann ein verkauftes Fahrzeug nicht mehr als „fabrikneu“ angesehen werden und ist daher mangelhaft? Darüber hatte das OLG Hamm in seinem Urteil zu entscheiden und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH hat es die Jahresfrist zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages bestätigt.mehr
Die Manipulationssoftware von VW/Audi beschäftigt immer öfter auch deutsche Gerichte. Deutsche VW- und Audi-Käufer haben allerdings größte Schwierigkeiten, vor Gericht Schadensersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüche durchzusetzen. mehr
Mit Spannung wird von Händlern wie Verbraucherverbänden eine Entscheidung des BGH erwartet zu der Frage, ob der Käufer eines fabrikneuen Fahrzeugs die Annahme des Fahrzeugs zu Recht verweigert, wenn dieses einen eher kleinen Lackschaden aufweist.mehr
Ist ein Gebrauchtwagen, wenn er mehr als ein Jahr zwischen Herstellung und Erstzulassung gestanden hat, mangelhaft? Der Käufer war aus diesem Grund vom Kaufvertrag für sein - deutlich älter als gedachtes - Fahrzeug zurückgetreten, hatte mit seiner Klage auf Rückabwicklung in der Berufung aber keinen Erfolg. Nun wird der BGH entscheiden müssen, ob lange Standzeit auch bei einem Gebrauchtwagen nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung ist.mehr
Irrwege eines Toyotas führten schließlich zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Grund: Autohändler müssen eine echte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) von einer unechten unterscheiden können. Eine gefälschte ist ein Hinweis auf Diebesgut. Kunden können wegen Sacht- + Rechtsmangel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich anhand der falschen FIN herausstellt, dass der Wagen gestohlen ist.mehr
Wird im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein Teil des Kaufpreises gegen Rückübertragung der GmbH-Anteile zurückgezahlt, stellt dies kein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der auf die ursprüngliche Anteilsveräußerung entfallenden Einkommensteuer rechtfertigt.mehr
Wenn ein Autohändler einen Pkw mit einer neuen TÜV-Plakette verkauft, darf sich der Käufer sofort per Rücktritt vom Vertraglösen, wenn sich kurz darauf herausstellt, dass der Wagen stark mangelbehaftet ist. Der Käufer muss dem Verkäufer hier wegen verständlichem Vertrauensschwund ausnahmsweise keine Chance zur Nacherfüllung mehr geben.mehr
Eine Rückkaufverpflichtung in einem nach UN-Kaufrecht zu beurteilenden Kaufvertrag untersteht in Umkehrung der Pflichten des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags ebenfalls dem CISG. Die Regeln des Art. 8 CISG für die Auslegung von Parteierklärungen sind auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Dabei gilt, dass unklare Erklärungen und Mehrdeutigkeiten zu Lasten desjenigen gehen, der die Bedingung der anderen Partei vorgelegt hat.mehr
Der deutsche Verbraucherschutz wird nach EU-Vorgaben umfassend geändert und international angepasst. Die Neuregelungen treten am 13.6.2014 in Kraft und sind ab dann ohne Übergangszeit sofort im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu beachten. Unternehmer müssen jetzt die Änderungen vorbereiten, damit sie rechtzeitig „up to date“ sind, wenn im Juni dieses Jahres vieles anders wird. mehr
Wer eine Kaufsache erwirbt und einen festgestellten Mangel beseitigt, handelt widersprüchlich, wenn er nach erfolgter Mängelbeseitigung wegen dieses Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten will.mehr
Für die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung ist beim PKW-Kauf regelmäßig der Betriebsort des Verkäufers maßgeblich.mehr